Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Einschreiben „eigenhändig“
Zustellung einer Kündigung durch Einschreiben „eigenhändig“ nicht allein durch Vorlage des digitalen Einlieferungsbelegs und Sendungsstatus nachgewiesen Arbeitsgericht München, Urteil vom 20.05.2022, Az. 7 Ca 8057/21 Das Arbeitsgericht München hat entschieden, dass die Zustellung einer Kündigung durch Einschreiben „eigenhändig“ nicht allein durch Vorlage des digitalen Einlieferungsbelegs und Sendungsstatus nachgewiesen ist. Der Sachverhalt: Ein mittelständischer Arbeitgeber hatte einen seiner Außendienstmitarbeiter im Rahmen der Probezeit gekündigt. Die Kündigung erfolgte zunächst mündlich und sodann per Einschreiben „eigenhändig“. Gegen diese Kündigungen setzte sich der Arbeitnehmer mittels Kündigungsschutzklage zur Wehr – und siegte vor dem Arbeitsgericht.…
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