Wirecard – Anmeldung zum Musterverfahren
Wirecard – Anmeldung zum Musterverfahren Anleger und Aktionäre der insolventen Wirecard AG haben noch knapp sechs Monate Zeit, sich dem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anzuschließen. Das Kapitalmarktrecht bietet mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) den Anlegern die Möglichkeit, sich einer Art „Sammelklage“ anzuschließen. Auch für Anleger und Aktionäre der Wirecard AG besteht diese Möglichkeit. Nachdem das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) am 13. März 2023 den Musterkläger bestimmt hat, haben Anleger noch knapp sechs Monate Zeit, sich der Musterklage anzuschließen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Diese Frist beginnt mit der Veröffentlichung des…
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