Corona-Hilfe-Rückzahlungen – schnelle Rechtsberatung dringend empfohlen
Bei Rückzahlungsforderung an Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen drängt die Zeit Es droht ein Schock für viele Lockdown-Geschädigte: Aktuell verschicken die Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens Bescheide für ausgezahlte Corona-Hilfen. Zahlungsempfänger, die bei ihrer Abrechnung keinen Liquiditätsengpass nachweisen konnten, droht nun die Rückzahlung der erhaltenen Zahlungen. Diese Frist lief im Oktober 2021 aus. Jetzt bleiben nur vier Wochen für die Einreichung einer Klage. Andernfalls muss die Fördersumme bis 30. Juni 2023 zurückgezahlt werden. Dr. Ortwin Weltrich, Rechtsanwalt bei Schumacher und Partner, ist auf Corona-Hilfen spezialisiert. Er rät Betroffenen, sich schnellstmöglich eine Rechtsberatung einzuholen. Denn…
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