Wenn die Rente nicht reicht: Gericht stärkt Unterhaltspflichtige
(DAV). Muss ein Rentner nach einer Scheidung Unterhalt zahlen, kann seine Rente unter Umständen vorübergehend „aufgestockt“ werden, jedoch nur so weit, wie es zur Zahlung des tatsächlich noch geschuldeten Unterhalts nötig ist. Dies geschieht, indem der Versorgungsausgleich ausgesetzt wird. Das Ehepaar hatte sich nach über 30 Jahren scheiden lassen. Bereits bei der Scheidung im Jahr 2011 wurde der Mann verpflichtet, monatlich 407 Euro nachehelichen Unterhalt zu zahlen. Grundlage war damals sein Einkommen aus Erwerbsarbeit. Zudem wurde im Versorgungsausgleich ein Teil seiner Rentenanwartschaften auf die Ex-Ehefrau übertragen, was später zu einer…
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