Badeordnungen diskriminieren wieder – oder immer noch?!
Immer mehr Hinweise auf stigmatisierende, ausgrenzende Formulierungen gegenüber Hauterkrankten in Badeordnungen von öffentlichen Schwimmbädern erreichen den DPB. Vor 14 Jahren war es dem Deutschen Psoriasis Bund e.V. (DPB) gelungen, die Musterbadeordnung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. (DGfdB) zu ändern. Ein Passus, der Menschen mit Psoriasis (Schuppenflechte) und anderen Hauterkrankungen bis ins Jahr 2005 diskriminierte, wurde damals geändert. Er lautete: „Der Zutritt ist nicht gestattet: (…). Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder an…
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