Computer und Telekommunikation Information 

Was Sie zu den Änderungen für die Kasse 2020 wissen sollten – Neuerung Kassensysteme, Kassensoftware

Alles über die technische Sicherheitseinrichtung TSE und die DSFIN-Schnittstelle

Anforderungen an die Kasse ab 2020

Zum 01.01.2020 Ende der Übergangsregelung

1. Registrierkassen und Computerkassen, die nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung nach den Anforderungen des BMF-Schreibens nachgerüstet werden können, dürfen nicht mehr eingesetzt werden.

2. Nachrüsten können Sie Kassensysteme, die zwischen November 2010 und 31.Dezember 2019 angeschafft wurden.1. Januar 2020

3. Es gilt die Belegausgabepflicht, d.h. Kassensysteme und elektronische Registrierkassen müssen in der Lage sein, für jeden einzelnen Geschäftsvorfall einen Bon/ Beleg zu erstellen, digital oder in Papierform.

4. Kassenmeldepflicht beim Finanzamt: Computerkasse und Registrierkassen müssen beim Finanzamt gemeldet werden, jede einzelne Kasse Ihres Unternehmens. Strafbar ist, wenn Zweitkassen nicht gemeldet wurden. Die Kassenmeldung muss innerhalb eines Monats nach Anschaffung erfolgen. Die Außerbetriebnahme muss auch gemeldet werden.

5. Die Kassensysteme müssen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen, einem Speichermedium und eine digitale Schnittstelle. Es muss gewährleistet sein, dass alle Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können.

6. Die TSE ist die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (Hardware) zur Signierung / Verschlüsselung der Bondaten – Zur Zeit gibt es diese noch nicht zu kaufen, den Preis werden wir Ende des Jahres mitteilen.

7. Eine Einheitliche Schnittstelle – die DFKA Taxomie bzw. DSFIN-K Schnittstelle für die steuerliche Außenprüfung – werden wir in 2-3 Monaten anbieten. Für Wartungskunden (vor dem 31.07.2019) wird die Schnittstelle kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für alle anderen wird der Preis noch mitgeteilt.

8. Ab dem 01.01.2020 muss der Bon entweder ausgedruckt oder digital angezeigt werden. Sie dürfen den Bondruck nicht mehr unterdrücken, daher benötigen Sie eine große Kundenanzeige 7″“ oder 8″ für 145,00 Euro netto

9. Auf den Bons wird die Verschlüsselung zu lesen sein und ein 2D Barcode. 2D Barcodescanner ab 99,00 Euro erhältlich.

10. Sichern Sie die Kassendaten jeden Tag, Sie haben eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren.

Die E+S Kassensysteme ist Mitglied im Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungssysteme – DFKA. Unsere Information zu den Änderungen sind vom DFKA.Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Telefon 02842-9328660
Bis wann muss mein Kassensystem den neuen Vorschriften entsprechen, kann ich es nachrüsten?

Das hängt vom Kaufdatum ab

1. Anschaffungsdatum nach dem 25.11.2010
Wenn der Herseller die Nachrüstung ermöglicht, können Sie das System bis zum 01.Januar 2020 nachrüsten
Wenn der Hersteller die Nachrüstung nicht ermöglicht, dann greift eine Schonfrist bis 2023 (Vorraussetzung die bisherigen Auflagen ab 2010 sind erfüllt)

Wurden Registrierkassen nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft, die den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 (BStBl. I S. 1342) entsprechen und die bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, so dass sie die Anforderungen des § 146a der Abgabenordnung nicht erfüllen, dürfen diese Registrierkassen bis zum 31. Dezember 2022 abweichend von den § 146a und § 379 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 der Abgabenordnung weiter verwendet werden.“

2. Anschaffungsdatum vor dem 25.11.2010
Wenn der Herseller die Nachrüstung ermöglicht, können Sie das System bis zum 01.Januar 2020 nachrüsten
Falls nein, benötigen Sie ab dem 01.Januar 2020 ein neues Kassensystem mit BSI-Zertifizierung (keine Schonfrist).

Aktuell zum 03.04.2019 gibt es unseres Wissen kein einziges Kassensystem, dass über eine durch das BSI zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügt. Möglicherweise wird der Termin für die BSI-Zertifizierungspflicht jedoch verschoben. Bislang hat sich der Gesetzgeber dazu nicht geäußert.

Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme Kasse 2020 – TSE und Taxomie

E & S Kassensysteme Inh. Dipl. Ing. R. Stammerjohann ist Hersteller von Kassensysteme / Kassensoftware für den Handel, die Gastronomie und Eintrittskartenverkauf. Seit mehr als 15 Jahren entwickelt das Unternehmen für verschiedene Branchen Kassensysteme. Dabei liegt ein Fokus auf die leichte Bedienbarkeit und die einfache Installation der Anwendungen. Der direkte Kontakt zu den Kunden hat zu ständigen Verbesserungen an die Erfordernisse der Kunden geführt.

E+S Kassensysteme entwickelt stationäre und mobile Kassensoftware. Die Kassenprogramme sind für 32bit und 64bit Systeme ausgelegt und mit einer SQL Datenbank versehen. Die Touch-Kassensoftware ist geeignet für PC, Laptop, Tablet, Handy und Orderman Systeme.
Produkte

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Maxstore Kassensoftware Gastronomie
Maxstore Kassensoftware Ticketverkauf

Die Kassensysteme werden mit Maxstore© Designer in verschiedenen Kassenlayouts erstellt, damit der Kassenablauf optimal angepasst ist. Maxstore© Kassensystem / Kassensoftware hat viele Sonderfunktionen wie Preissteuerung nach Datum oder Artikel (-gruppen), Kunden (-gruppen), Staffelpreise, Aktionspreise, Umrechnungsfaktoren, 3 für 2 Preise. Die Aktionspreise werden in der Filialsteuerung eingestellt und automatisch an die Kassen gesendet.

Die Warenwirtschaft überwacht die Bestände, meldet Minderbestände. Auf Knopfdruck erhalten Sie Bestellvorschläge für Zentrale und Filialen und lösen Bestellungen in einem Vorgang aus. Mit dem Auslösen der Bestellungen wird automatisch eine Warenerwartung beim Wareneingang eingebucht. Die Warenlieferung des Lieferanten wird entweder mit dem MDE eingebucht oder manuell verbucht. Lieferungen und Einkaufsrechnungen können manuell oder automatisch in maxstore erfasst werden. Über alle Prozesse erhalten Sie ein Vorgangsarchiv.

Wir bieten Ihnen als Service die Installation vor Ort, Einrichtung und Schulung Ihrer Mitarbeiter. Gerne stehen wir Ihnen für ein Beratungsgespräch kostenfrei und unverbindlich zur Verfügung. Fordern Sie unsere Checkliste an. Ihren Bedarf können Sie mit der Checkliste optimal analysieren. Unser Haupt- und Stammgeschäft befindet sich in Moers am Niederrhein. Um sich über die Fachhandelspartner, ihre Standorte und Öffnungszeiten zu informieren, kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Besuch vor Ort. Telefon: 02842-9328660

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