Verstoß gegen Kartellrecht – EU-Kommission verhängt Geldbußen gegen Autozulieferer

Verstoß gegen Kartellrecht - EU-Kommission verhängt Geldbußen gegen Autozulieferer

Verstoß gegen Kartellrecht – EU-Kommission verhängt Geldbußen gegen Autozulieferer

Wegen Verstößen gegen das Kartellrecht hat die EU-Kommission zwei Autozulieferer zu Geldbußen in einer Höhe von insgesamt 368 Millionen Euro verurteilt.

Die EU-Wettbewerbshüter haben die Geldbußen verhängt, weil die Kartellanten illegale Absprachen bei der Lieferung von Sicherheitsgurten, Airbags und Lenkrädern getroffen hatten. Einem dritten Zulieferer wurde die Geldbuße gemäß der Kronzeugenregelung erlassen, weil er die Behörden über das Kartell informiert hatte.

Nach Angaben der EU-Kommission haben die Kartellanten illegale Absprachen getroffen, um ihre Gewinne beim Verkauf lebensrettender Einzelteile wie Airbags oder Sicherheitsgurte zu steigern. Dazu seien vertrauliche Geschäftsinformationen ausgetauscht und das Marktverhalten gegenüber den Autokonzernen koordiniert worden. Die Absprachen dürften sich erheblich auf den europäischen Automarkt ausgewirkt haben. Die Kartellabsprachen hätten der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Autoindustrie geschadet und damit letztlich auch negative Folgen für den Verbraucher gehabt, so die EU-Wettbewerbshüter.

In einem Vergleich räumten die Parteien ein, dass sie an dem Kartell beteiligt waren. Die EU-Kommission hat die Geldbußen aufgrund der Kooperation ermäßigt. Der Beschluss ist Teil weitreichender Ermittlungen zu Kartellen in der Automobilzulieferindustrie, bei denen schon weitere Geldbußen verhängt wurden.

Nach dem Beschluss der EU-Kommission können Personen und Unternehmen, die durch die illegalen Kartellabsprachen geschädigt wurden, ihre Schadensersatzansprüche vor den nationalen Gerichten in der EU geltend machen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Denn der Beschluss der EU-Kommission gilt als Nachweis, dass das wettbewerbswidrige Verhalten stattgefunden hat, so dass das Vergehen dann nicht mehr nachgewiesen werden muss, sondern nur noch die individuellen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden müssen.

Verstöße gegen das Kartellrecht oder Wettbewerbsrecht können streng sanktioniert werden und empfindliche Strafen nach sich ziehen. Dabei sind die Absprachen keineswegs immer so offensichtlich wie zum Beispiel illegale Preisabsprachen. Schon einzelne Vertragsklauseln können gegen geltendes Recht verstoßen. Daher empfiehlt es sich, Verträge auch im Hinblick auf kartellrechtliche Konsequenzen entsprechend prüfen zu lassen. Im Kartellrecht und Wettbewerbsrecht erfahrene Rechtsanwälte können Unternehmen beraten und bei Verstößen gegen das Kartellrecht bzw. Wettbewerbsrecht Forderungen durchsetzen oder abwehren.

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