Rechtssicherheit quo vadis?

Rechtssicherheit quo vadis?

Distributoren vermissen eindeutige Vorgaben

Bad Birnbach, 5. Oktober 2017 – Klare Anweisungen ergeben Sicherheit und Ordnung – und sie verhindern Missverständnisse. Logisch, oder? Und wenn etwas unklar ist, dann lassen wir es einfach aus oder umgehen es – so scheint zumindest die derzeitige Handhabe für manche Konformitäts-Regularien. Was so absurd klingt, ist traurige Wahrheit für die Elektronikbranche: Wegen unterschiedlicher Interpretationen bei Herstellern, Notified Bodies und Behörden hat die EU-Kommission verschiedene Leitfäden wieder zurückgezogen. So geschehen für die EMV-Richtlinie (siehe hierzu auch Kommentar auf der ICSMS-Webseite: „A guide will soon be available to assist with the common application of the Directive 2014/30/EU. The guide has no weight in law, but deals with a number of practical issues that will be of interest to manufacturers and other stakeholders.“) sowie für die RE-D-Richtlinie, hier in beiden Kontexten zu den Themen Bauteile, Baugruppen / Module oder „Komponenten“. Dennoch ist die Gesetzgebung anzuwenden, aber wie soll das richtig erfolgen, wenn unklar ist, ob z.B Module in der RE-D enthalten sind oder nicht, bzw. welche Anforderungen an diese bestehen? Wenn keine eindeutigen Vorgaben existieren und es am „Wer“, „Wie“ „Wo“ und „Was“ fehlt? Denn der Leitfaden hierzu klammert kritische Passagen ganz einfach aus, und verweist auf laufende Gespräche im nächsten Gremien-Meeting – allerdings ohne Termin. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Wir, die Distributoren und Importeure fragen uns: Wie soll das im Tagesgeschäft funktionieren? Woran sollen wir uns nun halten? Es kann nicht angehen, dass die Marktteilnehmer ohne gesetzlichen Schutz agieren müssen. Wir brauchen dringend eine Klärung, damit endlich Schluss ist mit diesen unterschiedlichen Interpretationen! Eine Lösung ist aber nicht in Sicht, solange man sich uneins ist über die Betroffenheiten, Anforderungen, Umsetzungen und Überwachungs- und Sanktionsmaßnahmen: Für die Europäische Kommission ist das eine länderspezifische Aufgabe, deren Umsetzung bei den Mitgliedsländern liegt. So weit so gut. In Deutschland wird sie aber weiter delegiert an die Bundesländer, und da liegt sie nun – anscheinend völlig ungeliebt und ignoriert. Weil die Gesetzgebung nicht eindeutig in Betroffenheiten und Anforderungen erläutert wird, kann auch die Marktüberwachung durch den Zoll nicht nach klaren Anweisungen handeln. Alles liegt also brach. Keiner fühlt sich bemüßigt, ein Machtwort zu sprechen und das Problem aufzulösen. Solange aber die Gremien nicht Klartext sprechen, ist die Gewährleistung der Rechtssicherheit für die Importeure und Distributoren und letztlich der Schutz für die Verbraucher nicht gegeben. Denn beim besten Willen: Wie in aller Welt kann man Richtlinien ohne klare Anweisungen befolgen? Schon William Shakespeare ließ seinen Protagonisten Hamlet über „Sein oder Nichtsein, das ist hier die Frage“ sinnieren – stellt man aber heute diese Frage, dann kann man mit größter Sicherheit davon ausgehen, dass die Antwort ein klares „Vielleicht?“ sein wird. Darum: Wann traut sich endlich jemand, eine Entscheidung zu treffen?

Autor: Jens Dorwarth, Vorsitzender AK Umwelt&Compliance im FBDi

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