Höhere Grunderwerbsteuer verteuert den Immobilienerwerb

Seit 2007 dürfen die Länderparlamente die Steuer für den Erwerb von Grund und Boden selbst festlegen. Die Grunderwerbsteuer zahlt der Käufer, bevor er ins Grundbuch eingetragen wird – sie wird fällig, sobald der Kauf der Immobilie rechtmäßig vollzogen ist. Der Steuerpflichtige gibt den Kauf bei dem für ihn zuständigen Finanzamt an und erhält von diesem den schriftlichen Steuerbescheid. In den Bundesländern Berlin, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt hat dies bereits zu einer Erhöhung der bisher 3,5 Prozent Steuern auf 4,5 Prozent geführt, in Brandenburg und Thüringen gar auf 5 Prozent. Nordrhein-Westfalen wird diesen Satz zum 01. Oktober 2010 einführen, in Schleswig Holstein wird er ab Januar 2012 und in Rheinland Pfalz ab März 2012 gelten. Wer ohnehin in naher Zukunft ein Eigenheim in einem zuletzt genannten Bundesländer erwerben möchte, sollte dies also bei seiner Zeitplanung berücksichtigen. In der Regel ist das Datum des Kaufvertrags für die Steuerberechnung ausschlaggebend.

Einige Tausend Euro Mehrkosten
Durch die höhere Grundsteuer steigen die Nebenkosten für den Immobilienerwerb spürbar. So zahlt, wer beispielsweise in Brandenburg eine Immobilie im Wert von 300.000 Euro kauft, eine Grunderwerbsteuer von 15.000 Euro, also 4.500 Euro mehr als zuvor. Den Immobilienerwerb unüberlegt vorzuziehen, um die höhere Grundsteuer zu umgehen, empfiehlt sich jedoch nicht. Zu viele Faktoren, die bedacht und berücksichtigt werden müssen, wirken sich auf ebenfalls die Kosten einer Immobilienfinanzierung aus. Ausgleichen kann der Kreditnehmer die Mehrkosten, indem er bei der Kreditauswahl genau hinschaut und die günstigsten Angebote miteinander vergleicht. Holt er auf diese Weise einige Zehntel-Prozent günstigere Zinsen heraus, spart er bereits einige Tausend Euro ein.

Steuer sparen durch separate Verträge
Der Immobilienerwerber oder Häuslebauer zahlt die Grunderwerbsteuer auf das Grundstück, das Gebäude und das untrennbar mit dem Haus verbundene Inventar. Zum Letzteren gehören serienmäßige Einbaumöbel wie Einbauküchen, Sauna, Kamin oder Schränke nicht – Käufer sparen also einen kleinen Teil der Steuer, wenn diese Kostenteile aus dem Gesamtkaufpreis herausgerechnet und im notariellen Kaufvertrag gesondert aufgeführt sind.

Weniger Grundsteuer zahlt der Bauherr, wenn er das Grundstück von einem Verkäufer erwirbt, der in keiner Beziehung beauftragten Architekturbüro oder der Baufirma steht. Sind der Grundstückskauf und der Hausbau in separaten Verträgen abgeschlossen, fällt die Steuer nur auf das Grundstück an. Allerdings schauen die Finanzämter genau hin. Zwischen beiden Verträgen darf kein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang bestehen, ansonsten unterstellt der Fiskus ein einheitliches Vertragswerk.

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