Die Qual der Wahl: Zukunft Bürgerversicherung und Alterspyramide

Heidelberg, 2.3.2012. Mit dem freien Willen kam die Qual der Wahl. Das gilt wohl auch für die Entscheidung, welche Krankenkasse sich der Beitragszahler leisten oder eben nicht leisten kann. Denn in unserem Land gibt es sowohl eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Auf jeden Fall, wenn es um die Krankenversicherung geht. Denn hier gibt es eben noch keine sogenannte „Bürgerversicherung“, in der alle Geld verdienenden Arbeitenden in ein- und denselben Topf einzahlen. Eine Solidargemeinschaft für alle Bürger, auch für die, die nichts oder wenig haben oder auch für die, die viel und noch viel mehr haben. Und alle bekommen die gleichen Leistungen, die gleiche Behandlung, haben den gleichen sozialen Status, wenn es um die Versorgung ihres höchsten Gutes geht, nämlich um ihre Gesundheit und um das Streben nach Fürsorge, wenn man krank oder alt ist. Das wäre wohl der Idealfall. Leider ist das bisher nur eine schöne ideologisch geprägte Wunschvorstellung vieler Menschen. Doch die Idee ist da und wird hoffentlich irgendwann auch einmal umgesetzt.

Doch bis dahin müssen wir wohl mit dem Vorlieb nehmen, was uns derzeit zur Verfügung steht. Zunächst einmal die GKV – die gesetzliche Krankenversicherung der gesetzlichen Krankenkassen. Diese ist für jeden Bundesbürger zugänglich, der in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungs-Verhältnis steht. Er ist automatisch dann versichert – die Kasse muss er sich allerdings selber aussuchen – wenn er unter der Beitragsbemessungsgrenze von jährlich Euro 45.900,- (incl. jeglicher Zusatzleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc.) verdient. Der Satz wird jedes Jahr neu berechnet und festgelegt, immer zum Januar eines neuen Jahres. Innerhalb dieser Grenze ist der Arbeitnehmer dann sicher in der GKV. Hat er eine nicht arbeitende Frau daheim, ist diese automatisch mitversichert und hat er dann noch das ein oder andere Kind, so ist dieses auch automatisch mitversichert. Das ist schon sehr sozial gedacht. So kann es nämlich sein, dass ein Arbeiter sehr wenig verdient, so auch dann sehr wenig einzahlt, mit Frau und Kind im Monat vielleicht für die ganze Familie nicht mehr als 120 Euro zahlen muss. Dafür sind er und seine Familie komplett versorgt. Verdient ein Arbeiter zum Beispiel im Monat gerade einmal Brutto 1500,- Euro, so fallen für die gesetzliche Krankenversicherung 15,5 % davon an. Das wären in diesem Falle Euro 232,50. Davon bezahlt jedoch der Arbeitgeber exakt die Hälfte, also 116,25 Euro. Dem Arbeiter werden also lediglich 116,25 Euro von seinem Gehalt für die Krankenkasse abgezogen. Der soziale Gedanke bei der Sache ist der, dass derjenige, der wenig verdient, auch wenig einzahlt und derjenige, der viel verdient, eben mehr einzahlt. So stützt der Starke den Schwachen. Und so sollte es auch sein.

Zwar verfügen die gesetzlichen Kassen derzeit über massenhafte Überschüsse dank guter Konjunktur-Lage und niedriger Arbeitslosenquote, aber ein Ende der „fetten“ Monate ist schon in Sicht. Denn die gesetzlichen Kassen sind darauf angewiesen, dass viele Versicherte einzahlen. Und wer keine Arbeit hat, kostet eben doppelt so viel. Außerdem kommt eine Flut von Älteren auf die Kassen zu. Die Alterspyramide hat sich extrem gewandelt. Immer mehr ältere Menschen finden darin Platz. Und wir kommen nicht umhin, uns um diese auch zu kümmern.

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