Das Recht auf einwandfreie Ware
ARAG Experten informieren über den Umgang mit mangelhaften Produkten Die meisten haben es sicher schon einmal erlebt – man freut sich über einen neu gekauften Artikel, verwendet ihn einmal und schon ist er defekt. Noch enttäuschender ist es, wenn bestellte Ware bereits kaputt zu Hause ankommt. Der einzige Trost: Die Verbraucherrechte sind klar geregelt und der Verkäufer ist in der Pflicht, diesen Mangel auszugleichen. ARAG Experten informieren, welche Schritte dabei zu tun sind. Was steht dem Käufer zu? Der Verbraucher hat mit dem Abschluss des Kaufvertrages – dieser kommt mit…
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