Tonmitschnitte von Personalgesprächen können Kündigung rechtfertigen
GRP Rainer Tonmitschnitte von Personalgesprächen können Kündigung rechtfertigen Personalgespräche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts einem besonderen Vertrauensverhältnis unterliegen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dieses Vertrauensverhältnis könne dadurch nachhaltig gestört werden, dass der Arbeitnehmer eine heimliche Aufzeichnung des Personalgespräches mit dem Handy anfertige und anschließend damit droht, den Mitschnitt zu veröffentlichen. Über einen solchen Fall hatte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 30.04.2012 (AZ: 5 Sa 687/11) zu entschieden. Die Aufzeichnung eines Personalgespräches per Handy und die…
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