Ab in die Rente mit 65
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Was aber, wenn der Arbeitnehmer nicht will? Eine bislang eindeutige Rechtsprechung gerät plötzlich unter Diskriminierungsverdacht. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin. Erreicht ein Arbeitnehmer das gesetzliche Renteneintrittsalter, endet sein Arbeitsverhältnis nur dann automatisch, wenn dies im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag vereinbart, bzw. geregelt ist. In allen anderen Fällen kann der Arbeitgeber nicht ohne weiteres kündigen, sondern muss im Extremfall den Arbeitnehmer weiter beschäftigen. Aktuell der Schock für Arbeitgeber: In der Rechtsprechung mehren sich Zweifel, ob derartige Regeln zur automatischen Beendigung des…
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