Anwalt für Arbeitsrecht Stuttgart: Corona und Arbeitsschutz
Was Arbeitgeber in Stuttgart zu neuen Regelungen im Arbeitsrecht wissen müssen STUTTGART. Mit einer umfangreichen Rechtsverordnung im Arbeitsrecht will der Gesetzgeber die Infektionsgefahr am Arbeitsplatz reduzieren. Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung des Bundesarbeitsministeriums gilt seit 27. Januar 2021. Eine überarbeitete Verfassung seit Mitte März bis Ende April. Die vielfältigen Bestimmungen dieser Corona-Schutzverordnung stellen Unternehmen in Stuttgart und der Region vor große Herausforderungen. Zum einen beziehen sich die Bestimmungen auf die erforderlichen Anti-Corona Maßnahmen am Arbeitsplatz. Zum anderen sieht die Verordnung eine weitgehende Homeoffice-Pflicht vor. Arbeitsrecht in Stuttgart während Corona: Darauf müssen Arbeitgeber…
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