ARAG Recht schnell…
Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick +++ Elterngeld Plus auch bei längerer Erkrankung +++ Eltern, die beide gleichzeitig in Teilzeit arbeiten und ihr Kind betreuen, haben Anspruch auf Elterngeld Plus. Der sogenannte Partnerschaftsbonus kann für maximal vier Monate bei einer Wochenarbeitszeit von 25 bis 30 Stunden bezogen werden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass diese staatliche Zusatzleistung auch bei einer langfristigen Erkrankung ausgezahlt werden muss, wenn einer der beiden Elternteile langfristig erkrankt. In einem konkreten Fall sollte ein Vater die vollen vier Monate des zusätzlichen Elterngeldes zurückzahlen, weil…
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