Hausumbau: Bei Sturm ist Versicherungsschutz gefährdet
R+V-Infocenter: Vor Sanierung Versicherungsschutz prüfen Wiesbaden, 10. April 2024. Dach neu eindecken, Fenster vergrößern, Haustür austauschen: Wer sein Haus saniert, sollte zuvor seinen Versicherungsschutz prüfen, rät das Infocenter der R+V Versicherung. Denn die Wohngebäudeversicherung zahlt Sturmschäden normalerweise nur, wenn das Gebäude bewohnt oder zumindest bezugsfertig ist. Grundsätzlich deckt die Wohngebäudeversicherung Sturmschäden ab Windstärke 8 ab. Das gilt allerdings nicht immer – etwa wenn das Haus eine Baustelle ist. „Können beispielsweise Fenster und Türen nicht vollständig geschlossen werden oder ist das Dach nur notdürftig abgedeckt, steigt das Risiko eines Sturmschadens. Die…
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