Fehler in der Kassenbuchführung können für Einrichtungen teuer werden
Ordnungsgemäße Kassenführung Regelmäßig wird bei Prüfungen durch die Finanzbehörden auch die Barkasse geprüft. Und wer jetzt glaubt, dass die eigene Einrichtung davon nicht betroffen ist, weil nur sehr wenige Bargeschäfte getätigt werden, irrt sich leider. Denn bei einer (formal) fehlerhaft geführten Kasse kann unter Umständen die gesamte Buchführung verworfen werden und Hinzuschätzungen drohen. Die Anforderungen im Bereich der Kassenführung sind in den letzten Jahren immer wieder verschärft worden, denn das Kassenbuch stellt als Nebenbuchführung einen Teil der Finanzbuchhaltung dar. Arten von Kassen Je nach Einrichtungsart (ambulant, stationär) gibt es unterschiedliche…
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