DSGVO-konforme Videokommunikation schützt Daten
Von Constanze Fuchs Bereits Mitte 2021 hatte Ulrich Kühn, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die Senatskanzlei der Hansestadt Hamburg vor dem geplanten Einsatz unsicherer Videokonferenzlösungen. Denn bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer bestehe dann kein ausreichender Schutz. Dies aber würde gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Ulrich verweist auf das sogenannte Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 16. Juli 2020, demzufolge “das US-Recht kein Schutzniveau bietet, das dem in der EU im Wesentlichen gleichwertig ist”. Die Begründung des EuGH: Die nachrichtendienstlichen Erhebungsbefugnisse, die in den USA gelten, stehen…
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