Wertloser Verfall von Aktien und Anleihen – ist der Verlust abziehbar?
Essen – Verfällt ein Optionsrecht wertlos, kann der entstandene Verlust steuerlich berücksichtigt werden. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass bisher unklar war, was geschieht, wenn Aktien oder Anleihen wertlos werden. Ausgangspunkt ist folgender Sachverhalt: Eine in Schwierigkeiten geratene Bank wurde verstaatlicht. Damit verfielen Anleihen, die das Institut zur Mittelbeschaffung herausgegeben hatte, wertlos. „Der Grundsatz gilt, dass ein Verlust aus Aktiengeschäften und Anleihen abzugsfähig ist, wenn der Verlust nicht durch einen Kursrückgang auf dem Papier…
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