Erbverzicht mit Folgen
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz Essen, 20. März 2018**** Der Erbverzicht ist ein erbrechtlicher Vertrag, den der Erblasser zu seinen Lebzeiten mit einem seiner künftigen gesetzlichen Erben abschließt, in dem sein Vertragspartner auf den Anfall seines künftigen Erbrechts verzichtet. Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, zertifizierte Testamentsvollstreckerin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass als Vertragspartner dabei nur die erbrechtlichen Verwandten, der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner nach dem LPartG in Betracht kommen. Die…
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