BGH: Bearbeitungsgebühren bei Unternehmenskrediten unzulässig
Lutz Tiedemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der Kanzlei GTG. Erstattungsansprüche oft 10.000 Euro und mehr (Hamburg, 14. Juli 2017) Nach zwei aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) haben Unternehmen jetzt Anspruch auf Erstattung von Bearbeitungsgebühren, die Banken und Sparkassen bei der Vergabe von Firmenkrediten berechnet und auch erhalten haben. Nach Erkenntnissen der Hamburger Anwaltskanzlei Groenewold Tiedemann Griffel erreichen die Erstattungsansprüche, abhängig von der Kredithöhe, oft 10.000 Euro und mehr. „Unternehmen sind bei der Kreditvergabe durch Banken und Sparkassen genauso schützenswert wie private Verbraucher. Durch diese Entscheidung hat das…
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