Anwalt Offenbach und Anwalt Dreieich – Anwaltskanzlei Sachse – Strafrecht
Anwalt Offenbach – Anwalt Dreieich – Kanzlei Sachse – Strafrecht Die Straffähigkeit Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gilt der Mensch als Kind und ist somit nicht strafmündig, somit ist eine Bestrafung ist nicht möglich. Zwischen dem 14. und dem 18. Lebensjahr bezeichnet das Gesetz den Beschuldigten als Jugendlichen, für den dann zwingend das Jugendstrafrecht anzuwenden ist. Anschließend und bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gilt man als Heranwachsender. In diesem Lebensabschnitt hat das Jugendgericht zu prüfen, ob noch Jugendrecht oder bereits Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist. Maßgeblich für diesen Zeitpunkt ist nicht…
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