Wetter: Gibt es 2012 weiße oder grüne Weihnachten?

Diplom-Meteorologe Dominik Jung vom Wetterportal www.wetter.net: “Dieses Jahr erwarten wir pünktlich zu Weihnachten einen Kampf der Giganten in Europa. Einem Kältehoch über Osteuropa steht milde Atlantikluft gegenüber. Die Entscheidung wo es Weihnachten weiß oder grün ist, wird erst auf den letzten Metern fallen.”

(ddp direct) Wiesbaden, den 19. Dezember 2012 – Die Frage nach Schnee zum Fest ist die Frage, die einem Meteorologen in seinem Leben wohl am häufigsten gestellt wird. Auch dieses Jahr gingen beim Wetterportal www.wetter.net schon Mitte Oktober die ersten Anfragen bezüglich Schnee zum Weihnachtsfest ein. Das ist natürlich noch viel zu früh und eine seriöse Aussage kann man zu diesem Zeitpunkt noch nicht treffen.

Heute sind es noch fünf Tage bis Heiligabend und nach wie vor ist die genaue Wetterlage zum Weihnachtsfest unsicher. Dieses Jahr macht es eine sogenannte Grenzwetterlage äußerst schwierig eine exakte Aussage über das Weihnachtswetter treffen zu können.

Vom Atlantik drängen Tiefs mit Regen, Wind und warmer Luft Richtung Deutschland, zugleich hält das russische Kältehoch Thomas dagegen. Daher kann sich ab dem kommenden Wochenende eine Grenzwetterlage über Deutschland einstellen: ein frostiger Nordosten und ein zeitweise sehr milder Südwesten.

Solche Wetterlage sind nur sehr schwer vorhersagbar und können große Überraschungen bereit halten. Von weißer Weihnacht über Glatteis bis hin zu einem Weihnachtshochwasser ist derzeit noch alles möglich. Vor allem die markanten Niederschläge entlang der Grenze zwischen milder und kalter Luft könnten für die Flüsse im Süden und Südwesten ein Problem werden. Derzeit herrscht fast überall an Rhein, Mosel, Saar und Main bereits leichtes Hochwasser. Die Flüsse sind also schon randvoll. Noch mal 40 bis 70 Liter Regen pro Quadratmeter würden dann das Fass buchstäblich zum Überlaufen bringen.

“Wettertechnisch könnte Weihnachten 2012 also ziemlich chaotisch werden” warnt Wetterexperte Jung.

Die Wahrscheinlichkeiten, dass zumindest an einem der drei Tage (Heiligabend, 1. Weihnachtstag, 2. Weihnachtstag) Schnee zum Fest liegt verteilen sich aktuell wie folgt:

Berlin 50 %

Hamburg 45 %

München 35 %

Köln 20 %

Frankfurt 25 %

Stuttgart 25 %

Saarbrücken 20 %

Dortmund 15 %

Bremen 25 %

Rostock 35 %

Kiel 40 %

Nürnberg 30 %

Dresden 35 %

Leipzig 30 %

Wiesbaden 25 %

Mannheim 20 %

Nur auf der Zugspitze liegt die Wahrscheinlichkeit für Schnee zum Fest bei satten 100 %. Bei derzeit über 2 Metern Schnee ist das auch nicht verwunderlich.

Zwischen den Jahren setzt sich das hin und her zwischen milden und kalten Luftmassen fort. Das Wetterjahr 2012 geht also richtig spannend zu Ende.

Für regionale Anfragen stehen die Meteorologen von www.wetter.net allen Journalisten, Zeitungen, Radio- und TV-Sendern gerne zur Verfügung: wetterexperte@wetter.net

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=== Wetterexperte Dominik Jung von wetter.net (Bild) ===

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wetter.net ist eine Marke der Q.met GmbH.

Q.met liefert hochwertige Informationen rund um das Thema Wetter und Klima. Damit erfüllen wir die gestiegenen Ansprüche nach schnellen, speziellen und qualitativ hochwertigen Wetterinformationen. Wir wollen aber auch das Verständnis für meteorologische Zusammenhänge in Bezug auf Umwelt, Natur und Wirtschaft fördern.

Weltweit kaufen wir meteorologische Daten ein und erstellen mit einem eigenen numerischen Modell und einem Stab von hoch qualifizierten Mitarbeitern Wettervorhersagen von höchster Genauigkeit. Zudem werden weltweit Daten von Messstationen und besonderen Wetterereignissen gesammelt und unseren Kunden für die Schadensnachbetrachtung bereitgestellt.

Zu den Kunden von Q.met zählen unter anderem über 70 Tages- und Wochenzeitungen im In- und Ausland, zahlreiche Web- und Mobilportale, Unternehmen der Energiebranche und der Landwirtschaft.

Außerdem ist die Marke wetter.net mit Android- und iPhone-Anwendungen im Markt vertreten.

Dipl.-Met. Dominik Jung ist Redaktionsleiter und Pressesprecher bei wetter.net.

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Die Agentur für neue Medien – Arno Balzer erschließt mit Dr. Juchheim Cosmetics ein neues Umfeld der Kosmetikshop -integriert mit Shoppartnerlösung

DIE DR. JUCHHEIM – METHODE

Die Dr. Juchheim-Methode ist eine Synthese aus modernster High-Tech und natürlichen Wirkstoffen. Die Komponenten sind genau auf einander abgestimmt und werden nach eigenen Verfahren ohne Konservierungsstoffe verarbeitet. Das Ergebnis: Sensationelle Sofort-Effekte, gepaart mit eindrucksvoller Langzeit-Wirkung. Das Beste daran ist, dass man diese Wirkungen bequem daheim ohne aufwändige ärztliche oder fachkosmetische Betreuung nutzen kann. Kurz gesagt: Schönheit ohne Skalpell!
„Es müssen mehrere Puzzlesteine zusammenkommen, damit etwas umfassend wirkt“

Diese Überzeugung liegt der Forschung und der gesamten Palette der Dr. Juchheim-Produkte zugrunde. In seiner 30-jährigen Tätigkeit hat der vielbeschäftigte Arzt immer schon auf die Verbindung der gerade aktuellen Technologie mit traditioneller Heilkunst aus vielen Ländern gesetzt. So nutzte er die traditionelle indische Ayurveda-Lehre schon lange, bevor sie in der westlichen Welt weithin bekannt wurde. Auch während seiner ausgedehnten Reisen durch Afrika konnte er in Wüstengebieten das traditionelle Wissen der heilkundigen Einwohner für sich entdecken.

„Unsere Wissenschaft mag noch nicht alles erforscht und entdeckt haben, aber ich bin mir sicher: Die Natur bietet alles, was wir Menschen brauchen, um uns zu heilen und zu pflegen. Deshalb greife ich bei meinen Produkten unter anderem auf das alte Wissen aus dem Ayurveda zurück.“

Eine Kooperation mit Dr. Juchheim Cosmetics und der Agentur für neue Medien – Arno Balzer bedeutet, dass man komplett frei darüber verfügen kann, wie intensiv man eine Zusammenarbeit gestaltet. Es gibt keine Abnahme- und Absatzverpflichtungen. Man kann demnach testen, ob eine Shop-Partnerschaft eine Bereicherung für das eigene Unternehmen, die persönliche Existenz ist, oder man gerne im Kundenkreis von Harmonie-Kosmetik-Interessenten seinen persönlichen Platz findet.

Auf http://harmonie.juchheim-karriere.de können interessierte Vertriebsprofis oder Jobsuchende fündig werden und ein neues zukunftssicheres zweites Standbein aufbauen, das garantiert Trends setzen wird. Die Dr. Juchheim Cosmetics startete ab sofort den Direktvertrieb von Kosmetik und Interessierte können im Shop bestellen oder direkt das Kontaktformular nutzen.

Produktinformationen und Online-Shop finden Sie unter
http://harmonie.juchheim-methode.de

Die Agentur für neue Medien erschließt hiermit ein neues Umfeld der Beautyshop -integriert mit Shoppartnerlösung.

Projektbeschreibung:

  • * Vollständiges Job/Shop Programm
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  • * Projektmanagement
  • * SEO/SEM und Presseservice

Arno Balzer´s “Agentur für neue Medien” wurde 2000 gegründet. Grundgedanke und Ziel des Unternehmens ist die individuelle und schnelle Marketingumsetzung von Kundenprojekten im Bereich der neuen Medien.

+++ Abdruck frei +++ Belegexemplar erbeten +++ Kostenloses Bildmaterial können Sie jederzeit anfordern. +++ Für eine redaktionelle Vorstellung in der nächstmöglichen Ausgabe Ihrer Publikation bedanken wir uns im voraus +++

Kontakt:

Agentur für neue Medien – Arno Balzer
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Karstrasse 95
41068 Mönchengladbach
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Tel  +49 2161 4761256
Fax +49 2161 4761257
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www.arno-balzer.de
www.harmonie-dr-juchheim.de

GTÜ-Wintertipp: Unter vier Millimeter geht nichts
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH

Bei Winterreifen auf Profiltiefe achten Pneus mit geringem Restprofil auf Schnee und Nässe gefährlich

(ddp direct)Winterreifen mit weniger als vier Millimeter Restprofil gehören nicht aufs Auto. Geringere Profiltiefen haben auf Schnee, Glätte und Nässe mitunter katastrophale Folgen. Tests der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung belegen, dass die gesetzlich erlaubte Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern in der Praxis nicht ausreicht.

Bereits vier Millimeter Restprofil auf den Reifen verringert auf Schnee gegenüber Neureifen mit acht Millimetern deutlich die Leistungsfähigkeit. Richtig kritisch wird es jedoch unter dieser Marke: Die Fahrsicherheit sinkt auf Glätte oder nasser Straße auf miserable Werte und wird schließlich völlig inakzeptabel.

Beim Bremsen auf Schnee aus 50 km/h bis zum Stillstand des Autos wird der Verlust an Sicherheit bei geringer Profiltiefe besonders deutlich: Um sechs Meter verlängert sich der Bremsweg bei vier Millimeter Restprofil, bei zwei Millimeter registrieren die GTÜ-Tester gar katastrophale elf Meter.

Bei der Kraftübertragung auf Schnee zeigen sich ähnliche Verhältnisse: Mit schwindender Profiltiefe wird das Erklimmen von Steigungen schwieriger oder gar unmöglich.

Auf Nässe ist ebenfalls jeder Millimeter Profiltiefe ein Gewinn an Sicherheit. Aus 100 km/h bis zum Stillstand ergibt sich mit vier Millimetern ein Bremswegzuwachs von neun Metern, bei abgefahrenen Reifen mit zwei Millimeter sind es bereits 14 Meter mehr Bremsweg.

Deshalb die Empfehlung der GTÜ: Winterreifen unter vier Millimeter Restprofil gehören unabhängig vom Alter auf den Sondermüll.

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=== GTÜ-Prüfingenieur am Pkw (Bild) ===

Der Prüfingenieur misst die Profiltiefe am Reifen.

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Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist die größte amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger in Deutschland. Über 2.000 selbstständige und hauptberuflich tätige Kfz-Sachverständige und deren qualifizierte Mitarbeiter prüfen in rund 18.000 Prüfstützpunkten in Kfz-Fachwerkstätten und Autohäusern sowie in eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner. Sie führen im Namen und für Rechnung der GTÜ durch:
- Hauptuntersuchung (HU) inklusive "Abgasuntersuchung" nach § 29 StVZO (amtliche Prüfplakette)
- Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO
- Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO (z. B. Räder-/Reifen-Umrüstung, Anhängerkupplung, Tieferlegung)
- Untersuchungen nach BOKraft
- ADR/ GGVS-Prüfungen.

Ihre Experten für Sicherheit!

Kontakt:
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Hans-Jürgen Götz
Vor dem Lauch 25
70567 Stuttgart
hans-juergen.goetz@gtue.de
0711 97676-620
http://presse.gtue.de

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Eis und Glätte

On 8. Dezember 2011, in Gesellschaft, Politik und Recht, by PR-Gateway
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Eis und Glätte
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Die Rechte des Mieters und die Verpflichtungen des Vermieters

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin

Im Winter kommt es regelmäßig zu Unfällen wegen nicht verkehrssicherer öffentlich begehbarer Flächen auf oder vor einem Grundstück. Doch wer haftet, wenn sich jemand beim Sturz auf einer glatten Fläche verletzt?

Nach der Rechtsprechung ist es zunächst der Eigentümer eines Grundstücks bzw. die Wohnungseigentümer, die gemeinsam für die Sicherheit des Grundstücks verantwortlich sind. Der Eigentümer muss, so die Rechtsprechung, durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass Wege und Treppen, die für die Begehung durch Mieter, Besucher und sonstige Anlieger vorgesehen sind, auch bei Schnee und Eis sicher begehbar sind. Im Allgemeinen wird angenommen, dass hierfür die Beseitigung von Neuschnee und das Streuen mit Splitt oder Sand ausreichend ist. Bei Steigungen und Glatteis sollte 25 % Auftausalz hinzugefügt werden. Hier ist zu beachten, dass an manchen Orten, wie etwa Berlin, Auftausalz nicht verwendet werden darf. Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich auf die auf dem Grundstück befindlichen Wegflächen und auf den öffentlich begehbaren Bürgersteig vor dem Grundstück.

Vor Gericht wird trefflich darum gestritten, wann die Streu- und Schneebeseitigungspflicht einsetzt und zu welchen Zeiten sie erfolgen muss. Muss der Hauseigentümer beim Einsetzen des ersten Schneefalls aus seinem Haus laufen und sofort mit der Schneebeseitigung beginnen? Muss er nachts um 3 Uhr aus dem Haus? Muss er um 22 Uhr noch streuen? Die Rechtsprechung hierzu ist leider uneinheitlich. Grundsätzlich kann er den ersten Schnee abwarten, jedoch nicht dann, wenn der Schneefall ungewöhnlich lange andauert. Nachts um 3 muss dagegen grundsätzlich nicht beseitigt werden. Morgens um 8 wird man dagegen eine Beseitigungspflicht bejahen müssen, wenn es die Nacht über geschneit hat. Unklar ist nach der Rechtsprechung, wie lange die Beseitigungspflicht abends andauert. Hierzu ist eine klare Aussage wohl nicht möglich. Die Gerichte scheinen hier einzelfallabhängig zu entscheiden. Der Eigentümer eines neben einem Restaurant liegenden Grundstücks wird hier wohl auch um 22 Uhr noch Streuen müssen, um einer Schadensersatzpflicht sicher aus dem Weg gehen zu wollen. Der Eigentümer eines Hauses in einer reinen Wohngegend wird dagegen schon ab 20 Uhr seine Schneeschippe im Schuppen lassen und seinen Feierabend genießen dürfen.

Oft stellt sich die Frage, ob nicht den Mieter eine Verkehrssicherungspflicht trifft. Schließlich ist er “vor Ort” und könnte sofort mit der Beseitigung beginnen. Hier besteht in der Rechtsprechung ausnahmsweise Einigkeit. Solange der Mieter nicht im Mietvertrag ausdrücklich zur Schneebeseitigung oder zum Winterdienst verpflichtet ist, haftet er nicht.

Fachanwaltstipp Mieter: Wenn Sie im Bereich eines Wohnhauses glättebedingt Schäden erleiden, sollten Sie zunächst soweit möglich die Beweislage sichern. Sprechen Sie Zeugen an, lassen Sie sich Telefonnummern und Adressen geben. Fertigen Sie eine Skizze des Unfallortes an und machen Sie Fotos, am besten in Gegenwart von Zeugen.

Fachanwaltstipp Eigentümer/Vermieter: Im Zweifel sollte lieber mehr, als weniger gestreut und beseitigt werden. Besonders abends lohnt es sich, vor dem Schlafengehen noch einmal zu streuen und zu fegen. Als Eigentümer einer Wohnanlage sollten Sie bei vertraglicher Verpflichtung der Hausverwaltung oder der Mieter darauf achten, dass damit Ihre Verkehrssicherungspflicht nicht erlischt. Sie trifft weiterhin die Pflicht, den Hausverwalter/die Mieter bei deren Winterdienst zu überwachen.

Achtung!!! Durch Landesgesetze oder können die Einzelheiten des Winterdienstes geregelt werden. In Berlin regelt es das Straßenreinigungsgesetz, in welchen Straßen das Land Berlin und wo die Eigentümer zum Winterdienst verpflichtet sind. Anderenorts gibt es Straßenreinigungssatzungen, die es sich lohnt, genauer anzuschauen.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin

13.07.2011

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

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Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:

-Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
-Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
-Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
-Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
-Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
-Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
-Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
-Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
-Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
-Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
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-Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
-Kautionsrückforderung
-Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
-Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
-Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:

-Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
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Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen

Das Gewerberaummietrecht ist eine “Sondermaterie” innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei

-Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
-Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
-Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
-Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
-Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
-Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
-Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
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Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:

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