Datenschutz: Wenn der Chef die E-Mails mitliest
Pflicht zum korrekten Umgang mit vertraulichen Informationen Pflicht zum korrekten Umgang mit vertraulichen Informationen Einen Ansprechpartner im Unternehmen zum Thema Datenschutz zu haben ist Gold wert. Dies ist in der Regel der betriebliche Datenschutzbeauftragte. Er hat in Sachen Datenschutz eine neutrale Position einzunehmen und steht für alle Beteiligten zur Verfügung: der Geschäftsleitung, den Mitarbeitern, dem Betriebsrat, den Kunden, den Lieferanten, den Aufsichtsbehörden, und allen Betroffenen. Damit sich alle beteiligten Gruppen vertraulich an ihn wenden können, muss eine sichere Kommunikation geschaffen werden. Dazu gehört nicht nur ein Büro, in dem man…
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